- Ambulant VVG
- Behandlung ohne Übernachtung im Spital, z. B. in der Arztpraxis. «Ambulante Zusatzversicherungen» zahlen an Leistungen ausserhalb des Spitals, etwa Brillen, Alternativmedizin oder Fitness.
- Anzeigepflicht VVG
- Pflicht, die Gesundheitsfragen beim Antrag vollständig und wahr zu beantworten. Verletzt du sie, darf die Kasse kündigen und Leistungen verweigern. Mehr im Ratgeber Gesundheitsfragen.
- Aufnahmepflicht KVG
- Jede Kasse muss dich in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Für Zusatzversicherungen gilt das nicht.
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) VVG
- Das Kleingedruckte deiner Zusatzversicherung. Hier stehen Leistungen, Fristen, Kündigungsrechte und Ausschlüsse. Massgebend ist immer die Version, die für deinen Vertrag gilt.
- Franchise KVG
- Betrag, den du pro Kalenderjahr in der Grundversicherung selbst zahlst, bevor die Kasse zahlt. Für Erwachsene wählbar von CHF 300 bis 2500, für Kinder von CHF 0 bis 600. Höhere Franchise = tiefere Prämie. Bei Zusatzversicherungen gibt es teils eigene Selbstbeteiligungen.
- Grundversicherung (KVG) KVG
- Obligatorische Krankenversicherung für alle in der Schweiz. Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich, nur die Prämie unterscheidet sich. Vergleich beim Bund: priminfo.admin.ch.
- Halbprivat / Privat VVG
- Spital-Zusatzversicherungen. Halbprivat: meist Zweibettzimmer und freie Arztwahl im Spital. Privat: meist Einzelzimmer. Allgemein (ohne Zusatz) heisst: Mehrbettzimmer, Arzt wird zugeteilt.
- Kombi-Rabatt VVG
- Rabatt, wenn Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse sind. Wechselst du einen Teil, kann der Rabatt wegfallen.
- KVG KVG
- Krankenversicherungsgesetz. Regelt die obligatorische Grundversicherung.
- Mindestvertragsdauer VVG
- Zeit, für die du dich bei einer Zusatzversicherung mindestens verpflichtest, meist ein Jahr, teils drei. Seit 2022 kannst du jeden Vertrag spätestens auf Ende des dritten Jahres kündigen (Art. 35a VVG).
- Prämie
- Betrag, den du monatlich oder jährlich für deine Versicherung zahlst. Bei Zusatzversicherungen hängt sie u. a. von Alter, Wohnort, Geschlecht (teilweise) und Gesundheit ab.
- Prämienverbilligung (IPV) KVG
- Beitrag des Kantons an die Grundversicherungsprämie für Personen mit tiefem Einkommen. Gilt nicht für Zusatzversicherungen. Zuständig ist dein Wohnkanton.
- Selbstbehalt KVG
- Nach der Franchise zahlst du in der Grundversicherung 10 % der Kosten selbst, höchstens CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350). Bei Zusatzversicherungen ist oft ein prozentualer Anteil in den AVB festgelegt (z. B. «90 % bis CHF 500»).
- Sonderkündigungsrecht VVG
- Recht, ausserhalb der normalen Frist zu kündigen, etwa nach einer Prämienerhöhung (laut AVB) oder nach einem Schadenfall (Art. 42 VVG). Siehe Wechselassistent.
- Unfalldeckung KVG
- Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist über den Arbeitgeber (UVG) gegen Unfälle versichert und kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Das senkt die Prämie. Siehe Doppelversicherungs-Check.
- UVG
- Unfallversicherungsgesetz. Regelt die obligatorische Unfallversicherung für Angestellte über den Arbeitgeber.
- Verjährung VVG
- Frist, innert der du Leistungen geltend machen kannst. Bei VVG-Versicherungen seit 2022 fünf Jahre nach dem Ereignis (vorher zwei Jahre).
- Vorbehalt VVG
- Ausschluss einer bestimmten Krankheit oder eines Körperbereichs, den die Kasse nach den Gesundheitsfragen anbringen kann. Für diesen Bereich zahlt die Zusatzversicherung nichts, oft dauerhaft.
- VVG VVG
- Versicherungsvertragsgesetz. Regelt alle privaten Versicherungen, auch Krankenkassen-Zusatzversicherungen. 2022 teilrevidiert: u. a. Widerrufsrecht, Kündigung nach drei Jahren, Verjährung nach fünf Jahren.
- Wartefrist / Karenzfrist VVG
- Zeit nach Vertragsbeginn, in der bestimmte Leistungen noch nicht bezahlt werden, z. B. Schwangerschaft oder Zahnspange. Beim Krankentaggeld heisst Wartefrist auch die Anzahl Tage, bis das Taggeld zu fliessen beginnt.
- Widerrufsrecht VVG
- Du kannst einen neuen Versicherungsvertrag innert 14 Tagen nach Antrag oder Annahme widerrufen (Art. 2a VVG), schriftlich oder in Textform, z. B. per E-Mail.
- Zusatzversicherung VVG
- Freiwillige Versicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus zahlt, z. B. Brillen, Alternativmedizin, Spital halbprivat. Die Kasse darf dich ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen.
Kein Begriff gefunden. Fehlt dir einer? Schreib uns über das Kontaktformular.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Massgebend sind das Gesetz, deine Police und die Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Kasse. Stand: Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreib uns über das Kontaktformular.