1. Die richtige Reihenfolge
Bei Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht. Die neue Kasse darf dich nach den Gesundheitsfragen ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen. Wer zuerst kündigt, riskiert, ohne Deckung dazustehen.
- Leistungen vergleichenWas brauchst du wirklich? Der Bedarfscheck hilft, danach der Vergleich.
- Offerte und Antrag bei der neuen KasseGesundheitsfragen vollständig und ehrlich beantworten. Mehr dazu im Ratgeber Gesundheitsfragen.
- Schriftliche Aufnahmebestätigung abwartenPolice oder Bestätigung prüfen: Stimmt der Beginn? Gibt es einen Vorbehalt? Gibt es Wartefristen?
- Erst jetzt die alte Zusatzversicherung kündigenFrist mit dem Rechner unten prüfen und die Vorlage nutzen.
- Eingang der Kündigung bestätigen lassenMassgebend ist, wann die Kündigung bei der Kasse eintrifft, nicht das Absendedatum.
Achtung bei Kombi-Rabatten. Manche Kassen geben Rabatt, wenn Grund- und Zusatzversicherung bei ihnen sind. Fällt eine weg, kann der Rabatt entfallen. Grund- und Zusatzversicherung dürfen aber bei verschiedenen Kassen sein.
2. Fristenrechner Zusatzversicherung
Die Angaben findest du in deiner Police oder in den Versicherungsbedingungen (AVB). Weisst du sie nicht, lass die Standardwerte stehen. Sie entsprechen den häufigsten Regeln.
Gib den Vertragsbeginn ein.
Wann darfst du sonst noch kündigen?
- Nach drei Jahren immer: Seit der VVG-Revision 2022 kannst du auch einen länger laufenden Vertrag auf Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen, mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG). Das gilt auch für ältere Verträge.
- Bei einer Prämienerhöhung: Die meisten AVB geben dir ein Sonderkündigungsrecht, oft mit kurzer Frist (z. B. bis Ende November oder innert eines Monats nach der Mitteilung). Steigt die Prämie nur, weil du in eine neue Altersstufe kommst oder umziehst, gilt das meist nicht.
- Nach einem Schadenfall: Hat die Kasse eine Leistung bezahlt, darfst du kündigen (Art. 42 VVG). Die Kasse selbst darf eine Krankenzusatzversicherung deswegen nicht kündigen.
- Innert 14 Tagen nach Abschluss: Einen neuen Vertrag kannst du widerrufen (Art. 2a VVG).
3. Kündigungsvorlage
Fülle die Felder aus und kopiere den Text in einen Brief oder eine E-Mail. Ob die Kasse eine E-Mail akzeptiert, steht in den AVB. Am sichersten ist ein eingeschriebener Brief. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
Und die Grundversicherung?
Die Grundversicherung (KVG) kannst du auf Ende Jahr wechseln. Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Kasse eintreffen. Fällt der Termin auf ein Wochenende, gilt bei manchen Kassen der letzte Arbeitstag davor. Die neue Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Prämien vergleichen: priminfo.admin.ch.
Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht bei derselben Kasse sein. Wechselst du nur die Grundversicherung, bleibt deine Zusatzversicherung bestehen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Massgebend sind das Gesetz, deine Police und die Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Kasse. Stand: Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreib uns über das Kontaktformular.